Er erklärte anhand der gesetzlichen Bestimmungen den Unterschied zwischen "gesetzlichen Erben, Vermächtnissen und Pflichtteil". Anschaulich wies er auf den "Erbfall ohne Testament" und den "Erbfall mit Testament" hin. Herr Dietrich sagte:"Ohne Testament geht mit dem Tode einer Person ( Erbfall) deren Vermögen ( Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere Personen über." Es war für uns Zuhörer etwas schwierig, die gesetzlichen Erben erster, zweiter und dritter Ordnung sowie die Rangfolge der Ordnungen zuzuordnen.

 

Wichtig war für uns die Stellung der Ehegatten. Ist ein Testament vorhanden, werden Erben eingesetzt bzw. Vermächtnisse ausgesprochen sieht das Erbrecht andere Regelungen vor. Auch ist es wichtig, ob das Testament handschriftlich oder notariell erstellt wurde. Nachdem Herr Dietrich einen kurzen Überblick über die entsprechenden Steuerklassen bzw. Steuersätze gegeben hatte, konnten Fragen gestellt werden.  

 

Am Ende dieser Ausführungen stellten wir Netzwerker fest: das Erbrecht ist gar nicht so einfach. So sollte jeder möglicht rechtzeitig Vorsorge treffen, indem er testamentarisch seinen Willen kundtut. So werden Unklarheiten und Missverständnisse ausgeschlossen. Beim Erstellen eines rechtssicheren Testaments kann die Unterstützung durch einen Notar hilfreich sein.

 

Notiert von Gabriele Krücker